Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Jessie Kissel und dem jeweiligen Auftraggeber über die Erbringung von Grafikdesign-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich Buchcover Design.
1.2
Die AGB von Jessie Kissel gelten insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese den vorliegenden AGB entgegenstehen oder von diesen abweichen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
1.3
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Jessie Kissel und dem Auftraggeber in Textform.
2. Vertragsgegenstand
2.1
Gegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung zwischen Jessie Kissel und dem Auftraggeber.
2.2
Geschuldet sind ausschließlich die Leistungen, die im jeweiligen Angebot oder in der individuellen Vereinbarung ausdrücklich vereinbart wurden. Leistungen, die darüber hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzlich vergütet werden.
2.3
Premade-Buchcover werden grundsätzlich nur einmalig an einen Auftraggeber verkauft. Nach verbindlichem Vertragsschluss wird das jeweilige Premade-Buchcover aus dem Angebot genommen und nicht erneut verkauft.
2.4
Maßgeblich für die Vergabe eines Premade-Buchcovers ist der Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsschlusses. Eine bloße Anfrage oder Interessensbekundung begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Premade-Buchcover.
3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
3.1
Sämtliche von Jessie Kissel erstellten Entwürfe, Skizzen, Gestaltungen und finalen Arbeiten sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht an den erstellten Arbeiten verbleibt bei Jessie Kissel. Eine Übertragung des Urheberrechts erfolgt nicht.
3.2
Die Einräumung von Nutzungsrechten richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Vertragszweck und Umfang. Der Auftraggeber erhält grundsätzlich nur die Nutzungsrechte, die für die vertraglich vereinbarte Nutzung erforderlich sind. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt.
3.3
Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen ausschließlich im vertraglich vereinbarten Umfang genutzt werden. Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Jessie Kissel und kann eine zusätzliche Vergütung erforderlich machen.
3.4
Die Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Nutzung der erstellten Arbeiten nicht gestattet.
3.5
Änderungen oder Bearbeitungen der erstellten Arbeiten durch den Auftraggeber oder Dritte sind nur zulässig, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde oder ausschließlich technisch für die vereinbarte Nutzung erforderlich ist. Inhaltliche oder gestalterische Veränderungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Jessie Kissel in Textform.
3.6
Vorschläge, Anregungen oder sonstige Beiträge des Auftraggebers begründen keine Miturheberschaft, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Namensnennungspflicht
4.1
Soweit dies branchenüblich und für den jeweiligen Verwendungszweck zumutbar ist, ist Jessie Kissel als Urheberin bzw. Grafikdesignerin zu nennen. Die konkrete Form der Namensnennung kann im jeweiligen Auftrag vereinbart werden.
5. Vergütung
5.1
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung zwischen Jessie Kissel und dem Auftraggeber.
5.2
Die vereinbarte Vergütung umfasst die jeweils vereinbarten Leistungen einschließlich der hierfür erforderlichen Entwürfe, Ausarbeitungen und der Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte. Sofern keine abweichenden Nutzungsrechte vereinbart wurden, gilt das einfache Nutzungsrecht gemäß Ziffer 3.2 als vereinbart.
5.3
Leistungen, Änderungen oder Erweiterungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
6. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme und Verzug
6.1
Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen.
6.2 Soweit eine Abnahme der erbrachten Leistung erforderlich ist, hat diese innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung zu erfolgen. Die Abnahme darf nicht aus rein gestalterischen oder künstlerischen Gründen verweigert werden.
6.3
Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Im Verzugsfall gelten die gesetzlichen Vorschriften.
7. Eigentum und Bearbeitung
7.1
Sämtliche von Jessie Kissel erstellten Entwürfe, Arbeitsdateien und offenen Dateien bleiben in ihrem Eigentum, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7.2
Ein Anspruch auf Herausgabe von offenen oder bearbeitbaren Dateien besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Herausgabe kann gesondert vergütet werden.
7.3
Werden bearbeitbare Dateien oder sonstige Arbeitsdateien an den Auftraggeber übergeben, dürfen diese nur im Rahmen der vereinbarten Nutzungsrechte und nur mit vorheriger Zustimmung von Jessie Kissel inhaltlich oder gestalterisch verändert werden.
8. Gestaltungsfreiheit und Projektablauf
8.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Die Dienstleistungen umfassen bis zu 3 Korrekturschleifen. Darüber hinausgehende Änderungen oder zusätzliche Entwürfe können gesondert vergütet werden.
8.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Jessie Kissel eine angemessene zusätzliche Vergütung für den hierdurch entstehenden Mehraufwand verlangen.
8.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen, Bilder, Texte, Logos und sonstigen Materialien berechtigt ist und die erforderlichen Nutzungsrechte hierfür besitzt. Er hat sicherzustellen, dass durch die Verwendung dieser Materialien keine Rechte Dritter verletzt werden. Werden aufgrund der vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien berechtigte Ansprüche Dritter gegenüber Jessie Kissel geltend gemacht, stellt der Auftraggeber Jessie Kissel von diesen Ansprüchen frei.
9. Abnahme, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung
9.1
Nach Fertigstellung wird die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme vorgelegt. Mit der Abnahme gilt die Leistung als freigegeben. Der Auftraggeber trägt nach erfolgter Abnahme die Verantwortung für die Freigabe zur Veröffentlichung oder Produktion. Nachträgliche Änderungen oder Korrekturen können gesondert vergütet werden.
9.2
Die Verantwortung für die Prüfung und Überwachung der Produktion, insbesondere bei Druckerzeugnissen, liegt beim Auftraggeber. Die von Jessie Kissel zur Verfügung gestellten Daten sind vor der Produktion vom Auftraggeber auf ihre Richtigkeit und Eignung für den vorgesehenen Produktionsprozess zu prüfen.
9.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Jessie Kissel von jeder vervielfältigten Arbeit, die unter Verwendung ihrer Gestaltung produziert oder veröffentlicht wird, ein kostenloses Belegexemplar zur Verfügung zu stellen, sofern nicht anders vereinbart. Dies gilt unabhängig von der Art des jeweiligen Druckerzeugnisses.
9.4
Jessie Kissel ist berechtigt, die im Rahmen ihrer Tätigkeit erstellten Arbeiten nach deren Veröffentlichung zu Zwecken der Eigenwerbung, insbesondere auf ihrer Website, in sozialen Medien, in ihrem Portfolio und in Präsentationen, zu zeigen, sofern dem keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.
10. Sonder- und Fremdleistungen
10.1
Werden externe Leistungen oder Materialien im Rahmen eines Auftrags benötigt, können die hierfür anfallenden Kosten dem Auftraggeber zusätzlich berechnet werden. Eine Beauftragung oder Beschaffung erfolgt nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
10.2
Jessie Kissel verwendet für die Gestaltung von Projekten, sofern nicht anders vereinbart, Bildmaterial von https://www.shutterstock.com/ unter Verwendung der Shutterstock-Standardlizenz. Diese umfasst unter anderem die digitale Nutzung sowie die Vervielfältigung in gedruckten Medien bis zu einer Auflage von insgesamt 500.000 Exemplaren. Für die Einhaltung der jeweils geltenden Lizenzbedingungen ist der Auftraggeber verantwortlich.Die jeweils geltenden Lizenzbedingungen von Shutterstock bleiben maßgeblich.
10.3
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich des verwendeten Shutterstock-Bildmaterials lediglich die Nutzung im Rahmen der erworbenen Standardlizenz eingeräumt. Benötigt der Auftraggeber eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine höhere Vervielfältigungsauflage, ist eine entsprechende erweiterte Lizenz vom Auftraggeber eigenständig zu erwerben. Die hierfür erforderlichen Informationen erhält der Auftraggeber auf Nachfrage bei Jessie Kissel.
11. Haftung
11.1
Jessie Kissel haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) – haftet Jessie Kissel nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen..
11.2
Beauftragt Jessie Kissel im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers externe Dienstleister, tritt sie insoweit lediglich als Vermittlerin auf. Für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Dritten haftet Jessie Kissel nicht, soweit sie kein eigenes Verschulden trifft. Im Übrigen gelten die Regelungen gemäß Ziffer 10.1.
11.3
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vorgelegten Entwürfe und finalen Arbeiten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und diese vor der Veröffentlichung oder Produktion freizugeben. Für erkennbare Fehler, die trotz ordnungsgemäßer Prüfung und Freigabe nicht beanstandet wurden, haftet Jessie Kissel nicht. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Abnahme und Produktionsprüfung gemäß Ziffer 9.
11.4
Jessie Kissel übernimmt keine Gewähr für die marken-, urheber-, wettbewerbs- oder sonstige rechtliche Zulässigkeit oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Gestaltungen, sofern eine entsprechende rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für vom Auftraggeber vorgegebene Namen, Titel, Texte, Logos und sonstige Inhalte.
11.5
Jessie Kissel haftet für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und Dateien nach Maßgabe der vorstehenden Haftungsregelungen. Der Auftraggeber ist für die Sicherung der ihm übergebenen Dateien und Daten selbst verantwortlich. Eine über die vereinbarte Leistung hinausgehende dauerhafte Archivierung von Dateien durch Jessie Kissel wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
11.6
Für die Verwendung von Bildmaterial von Shutterstock gelten die Regelungen gemäß Ziffer 10.2 und 10.3. Für Lizenzverstöße, die durch eine Nutzung des Bildmaterials durch den Auftraggeber außerhalb des vereinbarten oder durch die jeweilige Lizenz zulässigen Umfangs entstehen, haftet Jessie Kissel nicht, soweit sie den betreffenden Verstoß nicht selbst zu vertreten hat.
12. Vertragsauflösung
12.1
Wird ein Auftrag nach Vertragsschluss vom Auftraggeber vorzeitig beendet, sind die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten zu vergüten.
12.2
Bereits erbrachte Leistungen, angefertigte Entwürfe und sonstige Arbeitsergebnisse sind auch bei einer vorzeitigen Beendigung des Auftrags entsprechend dem bisherigen Leistungsstand zu vergüten.
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass tatsächlich geringere Leistungen erbracht oder geringere Aufwendungen entstanden sind.
13. Schlussbestimmungen
13.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.2
Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Jessie Kissel als Gerichtsstand vereinbart. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
13.3
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. (Salvatorische Klausel)
Stand Oktober 2026